Risikopatienten – Was müssen wir beachten?

6. Bestrahlung

Patienten, die aufgrund von Kopf­ und Halstumo­ren bestrahlt werden müssen, sollten nach einem strengem Schema zahnärztlich oder oralchirurgisch vor­ und nachbehandelt werden. Zunächst wird eine genaue Anamnese über den Tumor, Bestrahlungsfeld, Bestrahlungsstärke und Bestrahlungszeitspanne gegebenenfalls mit Rücksprache der behandelnden Kollegen empfohlen. Eine Erhebung des Zahnstatus und der Mundschleimhautbeschaffenheit sollte vor der angesetzten Bestrahlung erfolgen. Es sollten zum Zeitpunkt der Bestrahlung keine Wunden, Entzündungen, sowie lockere oder kariöse Zähne vorhanden sein. Während des Bestrahlungszeitraumes kann eine Flouridierungsschiene abends nach der Zahnreinigung eingesetzt werden, auf eine Zahnprothese sollte auf Grund von möglichen Druckstellen verzichtet werden. Frühestens 6 Wochen nach der Bestrahlung sollte ein oralchirurgischer Eingriff angegangen werden. Hierbei sollte mit einer antibiotischen Prophylaxe (zum Bei­ spiel mit Amoxicillin) mindestens 24 Stunden vor dem Eingriff gestartet werden. Zahnextraktionen sollten so atraumatisch wie möglich erfolgen und scharfe Knochenkanten beseitigt werden. Der Wundverschluss sollte mit einer primär plastischen Deckung erfolgen.

Tumorexzision und Radiotherapiestellen stellen keine Kontraindikation für die Implantologie dar, jedoch bedarf es einer umfangreichen Planung, da oftmals ein eingeschränktes Knochenangebot sowie Wundhei­lungsstörungen den Erfolg gefährden (BARROWMAN et al., 2011). Implantate, die in vorbestrahltem Gebiet eingebracht werden, haben ein erhöhtes Risiko nicht einzuheilen, daher ist eine gute Mundhygiene und Infektionsprophylaxe von großer Bedeutung (LINSEN et al., 2012).