
Der Allergiekompass

- Der Allergiekompass - Ein Leitfaden für den Zahntechniker (ISBN 3-00-006792-2)
Herstellung von Prüfkörpern
Gelegentlich wird vom Zahntechniker verlangt, dass er Prüfkörper für einen Allergietest, z. B. den Pflaster-Test, herstellen soll. Hier sollten z. B. keine Gusskanäle o. Ä. verwendet werden, da die Zusammensetzung durch Oxidationsvorgänge im Vergleich zur eigentlichen Legierung verändert ist. Die Prüfkörperherstellung wird oftmals als ungeliebte Pflicht abgetan und die Arbeit entsprechend angefertigt. Dies kann jedoch eine Kette von Ereignissen auslösen. Durch z. B. ungenügende Politur oder Belassen von Poliermittelresten kommt es beim Patienten zu einer mechanischen Irritation oder lokaltoxischen Reaktion beim Pflaster-Test. Ein unerfahrener Auswerter des Allergietests erkennt dies nicht und testiert fälschlicherweise eine Allergie. Dies wiederum führt dazu, dass der Zahntechniker die Restauration neu anfertigen muss. Der Zahnarzt muss dieses Vorkommnis dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) melden, was wiederum eine Kaskade von Reaktionen auslöst. Zwischen dem BfArM, dem Zahnarzt, Zahntechniker und dem Patienten sowie dem Hersteller des betroffenen Produktes wird ein reger Schriftverkehr ausbrechen. Daher sollte aus ethischer, juristischer, aber auch aus ökonomischer Sicht die Herstellung der besagten Prüfkörper sehr sorgsam durchgeführt werden.
Dazu gehört:
- Herstellerangaben befolgen
- Dokumentation (auch Chargennr. der Produkte benennen!)
- Mindestens die gleiche Sorgfalt walten lassen wie bei Patientenarbeiten
- Auf gute Politur achten
- Bei Kunststoffen auf vollständige Polymerisation achten
- Alle verwendeten Materialien in den Test mit einbeziehen. Dazu gehören gegebenenfalls: Legierungen, Keramik, Kunststoffe, Lote, Kleber, Zemente ...
- Im Zweifelsfall sich an den Hersteller des Produktes wenden








