Risikopatienten – Was müssen wir beachten?

3. Diabetes Mellitus

Eine Diabetes mellitus-Erkrankung (Diabetes) zeichnet sich im Allgemeinen durch Hyperglykämie aus. Die geläufigsten Formen von Diabetes sind Typ I und Typ II. Die Ursache für den Diabetes Typ I, welcher hauptsächlich bei jungen schlanken Patienten auftritt, ist eine Minderproduktion des glukoseverwertenden Insulins. Der Diabetes Typ II tritt gehäuft bei älteren und übergewichtigen Patienten auf. Das Insulin ist zwar vorhanden, wird am Insulinrezeptor aber nicht erkannt. Die Prävalenz für einen Diabetes Typ I / Typ II im Jahr 2010 lag laut WHO bei 285 Millionen. Bis 2030 wird mit einem Anstieg auf 438 Millionen Erkrankte gerechnet. Als wichtigste fünf Diabetes-Komplikationen sind nach LEITE et al. (2013) zu nennen:

  • Retinopathie
  • Neuropathie
  • Nephropathie
  • kardiovaskuläre Komplikationen (KHK, Schlaganfall, PAVK)
  • Wundheilungsstörung

Weiter sind zahlreiche orale Pathologien mit Diabetes verbunden (BELL et al., 2000; BAJAJ et al., 2012; VERNILLO et al., 2003):

  • Gingivitis
  • Parodontitis
  • Xerostomie
  • Candidiasis
  • oraler Lichen planus
  • Leukoplakie
  • orale Malignome

Eine kumulative Studie von MORRIS et al. (2000) hat die Aspekte des Implantatverlustes und der Schnittführung in der Implantologie bei Diabetes Patienten im Vergleich zu gesunden Patienten untersucht. Die krestale Schnittführung ging mit einem besseren Outcome einher. Außerdem führte eine Vorbehandlung mit einer Chlorhexamed-Mundspülung und Antibiotika in mehreren Studien zu einer signifikant besseren Implantateinheilung gegenüber den nicht vorbehandelten Diabetes Patienten (MORRIS et al., 2000; DENT et al., 1997; LAMBERT et al., 1997). Das Risiko für einen Implantatverlust bei Diabetes Patienten ist jedoch in vielen Studien nicht signifikant höher als bei gesunden Patienten und liegt zwischen 5–10 % (MORRIS et al., 2000; ORAL MANIFESTATIONS AND COMPILCATIONS OF DIABETES MELLITUS, 2011). Trotzdem sollte der Behandler bei Diabetes Patienten hellhörig werden, denn nicht nur der Implantatverlust, sondern auch Wundheilungsstörungen und -infektionen sind mögliche Komplikationen. Aus diesem Grund sollte der Behandler den Glykohämoglobin-Wert (HbA1c) kontrollieren, um die Glukoseeinstellung der letzten 8–12 Wochen darzustellen. Ein HbA1c von > 9 % gilt als schlecht eingestellter Diabetes; < 7 % HbA1c gilt als ein gut eingestellter Diabetes (ROHLFING et al., 2002).

In einer wissenschaftlichen Stellungnahme der DGZMK sollten Patienten mit schlecht eingestelltem Diabetes vor einem chirurgischen Eingriff vom Hausarzt eingestellt werden. Bei kleineren chirurgischen Eingriffen unter Lokalanästhesie sollten Patienten normal essen und die Medikation fortführen. Der Diabetes Typ I Patient sollte die Hälfte seiner regulären Dosis spritzen. Bei großen Operationen unter Intubationsnarkose sollte das Metformin 72 Stunden vor dem Eingriff pausiert werden. Tritt eine leichte Hypoglykämie auf, kann man dem Patienten Dextrose verabreichen. Bei einer starken Hypoglykämie mit Bewusstseinseinschränkung wäre es zu empfehlen, den Notarzt zu rufen. Wenn vorrätig kann der Behandler 1 mg Glukagon intramuskulär injizieren (Tab. 2). Um all dies zu verhindern, sind eine gute Anamnese und gegebenenfalls die Rücksprache mit einem internistischen Kollegen oder dem Hausarzt von Bedeutung.

Was tun?
Kleine Eingriffe Diabetes gut einstellen und normal essen
Große Operationen Metformin 72 h pausieren
Leichte Hypoglykämie Dextrose
Schwere Hypoglykämie Notarzt, 1 mg Glukagon

Tab. 2: Chirurgische Eingriffe bei Diabetes-­Patienten – ein Leitfaden