Neue Allgemeine Liefer- und Leistungsbedingungen bei BEGO

Ab Anfang Februar 2021 gelten bei BEGO neue Allgemeine Liefer- und Leistungsbedingungen (Stand Januar 2021).

Aufgrund neuer gesetzlicher Regelungen, dem Wachstum der BEGO sowie den Entwicklungen am Markt haben wir unsere Allgemeinen Liefer- und Leistungsbedingungen überarbeitet und angepasst, um auch zukünftig einen reibungslosen Ablauf unserer Geschäftsbeziehungen zu ermöglichen und den hohen Qualitätsanforderungen unserer Kunden gerecht zu werden. 

Wir bitten Sie daher zu beachten, dass die neuen Allgemeinen Liefer- und Leistungsbedingungen (Stand Januar 2021) ab dem 01. Februar 2021 für alle Lieferungen und Leistungen der BEGO gelten und die bisherigen Allgemeinen Lieferungs- und Zahlungsbedingungen (Stand August 2011) ersetzen.

Die neuen Allgemeinen Liefer- und Leistungsbedingungen stehen Ihnen ab dem 01. Februar 2021 online auf unserer Website zur Verfügung. Auf Wunsch stellen wir Ihnen die neuen Allgemeinen Liefer- und Leistungsbedingungen auch ausgedruckt zur Verfügung. 

Ab dem 01. Februar 2021 gelten bei BEGO neue Allgemeine Liefer- und Leistungsbedingungen (Stand Januar 2021).
Ab dem 01. Februar 2021 gelten bei BEGO neue Allgemeine Liefer- und Leistungsbedingungen (Stand Januar 2021).